Pflegegeld

Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Menschen. Vor dem Hintergrund, dass der Betroffene selbst entscheiden soll wie bzw. von wem er gepflegt werden will.
Das Pflegegeld wird je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit eingestuft:

  • Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
  • Pflegestufe 2 (schwere Pflegebedürftigkeit)
  • Pflegestufe 3 (schwerste Pflegebedürftigkeit)

Es heißt, dass besonders schwere Pflegefälle ( Pflegestufe 3) mehr Pflegegeld bekommen als weniger schwere Pflegefälle (Pflegestufe 1). Diese Unterteilung ist kombiniert mit den tatsächlich benötigten Pflegestunden pro Woche.
Der Bezug von Pflegegeld kann auch mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen kombiniert werden. Das Pflegegeld verringert sich dann entsprechend.

BMG_Pflegeleistungen_Listen_3
Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.

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