FAQ

1. In welchen Ländern Deutschlands erbringt PRO Senior Sp.z.o.o seine Dienstleistungen ?

PRO Senior Sp.z.o.o erbringt seine Dienstleistungen im Bochum und Gegend, wie auch in Mainz und dessen Gegend.

2. Im welchen Rahmen gestalten sich die Preise, um Ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen ?

Wir bitten Sie als erstes die Bedarfsanlyse auszufüllen, in der Sie uns u.a über die Erkrankungen der zu betreuenden Person informieren und Ihre Wünsche gegenüber der Betreuerin äußern können. Die BA finden Sie unter: „24 Stunden Pflege aus Polen”, wo Sie die BA herunterladen können. Nachdem Sie die BA ausgefüllt haben, bitte senden Sie diese an unsere e mail: info@prosenior.pl. Anhand von der Bedarfsanalyse und nachdem wir uns mit ihr bekannt gemacht haben, werden wir Ihnen den Preis für unsere Dienstleistungen angeben können.

3. Mit wem darf ich mich kontaktieren, im Falle meiner Bemerkungen gegenüber der Betreuerin und Ihrer geleisteten Arbeit ?

Ihr Ansprechpartner sind sowohl die Mitarbeiter der Firma PRO-Senior Sp.z.o.o in Polen, wie auch einer unserer Kooperanten in Deutschland, (der jenige, der sich näher des Wohnorts der zu betreuenden Person befinden wird).

4. Gehört zu den Aufgaben der Pflegerin die grundlegende medizinische Behandlung (wie z B: das Verabreichen der Medikamente, wie auch das Verabreichen der Spritzen) ?

Nein, zur Aufgaben der Pflegerin gehört weder das Verabreichen der Spritzen (dafür sollte der Pflegedienst verantwortlich sein) noch das Verabreichen der Medikamente (auch dies sollte der Pflegedienst übernehmen oder aber auch die Familienmitglieder der zu betreuenden Person)

5. Habe ich Einfluss darauf, wer meine Verwandten betreuen wird ?

Sollte die zu betreuende Person nicht in der Lage sein, Ihre/Seine Betreuerin selber aussuchen zu können, so dürfen natürlich die Famielienmitglieder mit Hilfe eilen, um eine passende Betreuerin auszuwählen, die sowohl den Erwartungen der zu Betreuenden Person entspricht, wie auch den Erwartungen der Familienmitglieder.

6. Welche Dokumente bescheinigen die Rechtmäßigkeit des Unternehmens PRO-Senior Sp.z.o.o ?

Wir besitzen ein Zertifikat über die Eintragung des Unternehmens in das Register der unternehmer, ausgestellt vom Marschall der Woiwodschaft Opole (Oppeln), wir verfügen auch über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, und über ein TÜV Rheinland Zertifikat,

7. Nachdem ich die Bedarfsanalyse ausgefüllt habe und an Sie zurück sende, in wie vielen Tagen bekomme ich die Profile der Kandidatinnen, die als potenzielle Betreuerin in Frage kommen ?

Innerhalb von 1 Woche bekommen Sie die Profile der Kandidaten/Kandidatinnen, aus denen Sie sich für eine Person entscheiden können, die als potenzielle Betreuerin für Ihren Verwandten in Frage kommt.

8. Ist den Verwandten der zu betreuenden Person die Telefonnummer mitgeteilt, so dass man sich telefonisch kontaktieren kann mit dem/der Kandidaten/Kandidatin der/die als Betreuer/in in Frage kommen soll ?

Ja, die Telefonnummer ist im Kandidatenprofil niedergeschrieben. Sie können natürlich gerne die Personen kontaktieren und sich mit ihnen auch per Telefon noch vor Ihrer Ankunft zu Ihnen oder zu Ihren Verwandten kontaktieren.

9. Ist der Einsatz ausländischer Pflegehilfskräfte in Deutschland bei Ihnen zu Hause legal ?

Diese Vorgehensweise fällt unter die EU-Dienstleistungsfreiheit, durch welche ausländische Unternehmen der EU ihre Mitarbeiter für Pflege- und Betreuungsleistungen in einen anderen EU-Staat entsenden können.

10. Was muss ich tun, um eine europäische Pflegehilfskraft zu bekommen ?

Füllen Sie bitte die Bedarfsanalyse aus, die Sie auf unserer Internetseite finden, unter „24-Stunden Pflege aus Polen“. Bei Fragen können Sie uns auch gerne telefonisch kontaktieren. Aufgrund dieser Angaben im Fragebogen unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

11. Wie funktioniert das Entsendemodell ?

Sie sind nur Auftraggeber/ Vertragspartner und nicht Arbeitgeber. Sie schließen mit PRO-Senior Sp.z o o, einen Dienstleistungsvertrag mit dem Gegenstand über die Betreuungsleistungen durch eine Pflegehilfskraft ab.

12. Welche Tätigkeiten dürfen von der Pflegerin nicht übernommen werden ?

Die Betreuungskräfte aus Polen dürfen die Behandlungspflege nicht übernehmen, auch wenn die Pflegerin eine Krankenschwester ist, Ihr Diplom wird in Deutschland nicht anerkannt. Wir raten dazu, Pflegeleistungen, welche Ihnen derzeit durch Ihre Pflege/Krankenkasse bezahlt und durch hiesige Pflegedienste ausgeführt werden, weiterhin auch durchführen zu lassen. Hilfe kann man nie genug bekommen.

13. Wie verhält es sich mit Kost und Logis ?

Die Pflegehilfskraft hat Anspruch auf ein eigenes, abschließbares Zimmer im Haus bzw.in der Wohnung. Die Mitbenutzung von Küche und Badezimmer ist ebenfalls Vertragsbestandteil. Das Zimmer sollte mindestens mit einem Bett, Tisch, Stuhl und Kleiderschrank ausgestattet sein.

Umso wohler sich Ihre neue „Mitbewohnerin” fühlt, desto besser für alle. Ebenso ist die Kost frei für Ihre Betreuungskraft.

14. Wie ist die Arbeitszeit ? Arbeitet die pflegeunterstützende Haushaltshilfe wirklich 24 Stunden ?

Betreuung rund um die Uhr heißt nicht 24 Stunden Arbeit. Auch die Pflegekraft braucht Zeit sich auszuruhen und zu erholen.